Jeder zweite Haushalt spendet regelmäßig. Im Jahr 2021 ingesamt 5,4 Mrd. Euro*. Schon Ariatoteles wusste:“ Gutes Tun setzt Vermögen voraus.“ (*Deutscher *Spendenrat .e.V)
– Hohe Steuervorteile für die gemeinnützige Stiftung
In der EU wird das nur noch von Österreich und den Niederlanden übertroffen. Und ein Großteil dieser Haushalte hat heute die nötige Motivation und genug Vermögen aufgebaut , um sich zu entschließen: „ Ich gründe eine gemeinnützige Stiftung, um Gutes zu tun…anstatt zu spenden!“ So verwundert es nicht, dass viele Stifter sich aus dieser Riege der Spender und/oder Ehrenamtlichen rekrutieren.
Hohe Steuervorteile für die gemeinnützige Stiftung
Das Einbringen von Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung eröffnet dabei eine Reihe interessanter Steuervorteile, sowohl für den Stifter als auch für die Stiftung: Die Stiftung ist im Rahmen ihres gemeinnützigen Zwecks von Körperschaftsteuer‚ Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer und Grundsteuer befreit und ihr Vermögen unterliegt nicht der in 30-jährigem Turnus wiederkehrenden Erbersatzsteuer. Spenden an eine gemeinnützige Stiftung können bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro (bei Zusammenveranlagung 2.000.000 Euro) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Neugründungen von Stiftungen, als auch für Zustiftungen.
Darüber hinaus ist es lohnenswert sich neben der ausgewogenen Anlage des Stiftungskapitals auch über die Beschaffung von Spenden Gedanken zu machen, um das Stiftungsvermögen zu mehren und dadurch Stiftungsziel nachhaltig zu sichern. Das sogenannte Fundraising bedeutet aber nicht Geld-, sondern Beziehungsmanagement zu Menschen, die ihr Geld oder ihr Engagement für den guten Zweck geben möchten – und schon sind wir mitten im Stiftungsmanagement.
Wenn Sie noch nicht wissen ob das Thema Stiftung interessant für Sie sein könnte, informieren Sie sich am besten laufend zu diesen Themen und nützen Sie unseren Stiftungs-Schnelltest: Und – lernen Sie uns persönlich kennen. Gerne weiter….*