Business Judgement Rule
Haftungsrisiken für Vorstände und Geschäftsführer minimieren: Die Rolle der Business Judgement Rule
Für Vorstände und Geschäftsführer gehört es zum Alltag, Entscheidungen unter Unsicherheiten zu treffen. Oft steht viel auf dem Spiel, und Fehler können teuer werden. Die sogenannte Business Judgement Rule (BJR) schützt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vor persönlicher Haftung und ermöglicht ein kontrolliertes Risiko.
Was ist die Business Judgement Rule?
Die BJR ist eine Regelung, die Vorstand und Geschäftsführung schützt, solange sie nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden und dabei die Interessen des Unternehmens im Blick haben. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung auf einer angemessenen Informationsgrundlage getroffen wurde, und dass die handelnden Personen ehrlich annehmen durften, im Unternehmensinteresse zu handeln.
Haftungsrisiken effektiv steuern
Die Anwendung der BJR in der Praxis hilft, Haftungsrisiken für Führungskräfte zu begrenzen. Um den Schutz der Regel zu genießen, müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Sorgfältige Vorbereitung: Entscheidungen müssen auf sorgfältiger Analyse und ausreichend Informationen beruhen.
- Objektive Abwägung: Es gilt, potenzielle Chancen und Risiken nüchtern und sachlich gegeneinander abzuwägen.
- Transparente Dokumentation: Die Entscheidung und ihre Grundlagen sollten dokumentiert sein, um später nachvollziehbar zu sein.
Gutachten von StiftungsMentor als Schutzinstrument
Dieses Gutachten kann entscheidend sein, um den Nachweis zu erbringen, dass alle Voraussetzungen für die BJR erfüllt sind. Es zeigt auf, dass die Entscheidung nicht aus Fahrlässigkeit, sondern auf Basis professioneller Überlegungen getroffen wurde.
Fazit Die BJR bietet Vorständen und Geschäftsführern einen Rahmen, innerhalb dessen sie ohne Angst vor persönlicher Haftung unternehmerische Risiken eingehen können. Wichtig ist jedoch die Einhaltung der notwendigen Sorgfaltspflichten. Ein fundiertes Gutachten zur Entscheidungsfindung stärkt diesen Schutz, indem es Transparenz schafft und Missverständnisse im Haftungsfall verhindert. So bleibt der Handlungsspielraum erhalten, ohne unnötige Risiken für die verantwortlichen Personen.
Senator e.h. Dr. Ing. Peter H. Grassmann, ehem. Sprecher des Vorstands der Carl-Zeiss-Stíftung:
„Das Business Judgement Rule Gutachten sichert die Folgen operativer Handlungen, vor allem auch von Stiftungsorganen gemeinnütziger Stiftungen ab und darüber hinaus unterstützen die Zertifikate das Einwerben von Spenden, bzw. die Erschließung neuer Spender- und Zustifter-Generationen.“