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StiftungsMentor

Familienbank

Für Banken sind Stiftungen grundsätzlich als Darlehensnehmer attraktiver als natürliche Personen. Sofern die Stiftung über entsprechendes Barvermögen verfügt, kann sie aber auch selbst Darlehen vergeben.

Eine Familienstiftung kann durchaus auch zur feinen Bankadresse werden (Photo by Floriane Vita on Unsplash)

Für manche Banken (unabhängige Infomöglichkeit) sind Stiftungen grundsätzlich als Darlehensnehmer attraktiver als natürliche Personen. Der Grund dafür liegt im Kern der Stiftung: Eine Stiftung ist eine verselbständigte Vermögensmasse und vom Schicksal einzelner Personen unabhängig. Die Bank hat folglich einen beständigen Geschäftspartner, der nicht verstirbt, sich scheiden lässt oder seine Anteile an eine dritte Person überträgt.

Sofern die Stiftung über entsprechendes Barvermögen verfügt, kann sie aber auch selbst Darlehen vergeben. Gegen einen entsprechenden Zins und die Bestellung von Sicherheiten kann dies als Teil der Vermögensverwaltung eine Ertragsquelle für die Stiftung darstellen.

Als „Familienbank“ genutzt, können so zum Beispiel von einer Familienstiftung an Begünstigte (Destinatäre) Darlehen zum Immobilienerwerb, zur Ausbildungsfinanzierung oder auch als Überbrückungskredit vergeben werden.

Sprechen Sie mit uns über die auch hier vielfältigen und  steuerlich interessanten Gestaltungsmöglichkeiten.