Zum Inhalt springen

StiftungsMentor

Business Judgement Rule Gutachten

 Senator e.h. Dr. Ing. Peter H. Grassmann, ehem. Sprecher des Vorstands der Carl-Zeiss-Stíftung:

„Das Business Judgement Rule Gutachten sichert die Folgen operativer Handlungen, vor allem auch von Stiftungsorganen gemeinnütziger Stiftungen ab und darüber hinaus unterstützen die Zertifikate das Einwerben von Spenden, bzw. die Erschließung neuer Spender- und Zustifter-Generationen.“

Durch Nachweisbarkeit mehr Sicherheit 

Mit dem gemeinsam entwickelten Business Judgement Rule Gutachten tragen StiftungsMentor und das Institut für Vermögensaufbau zur Haftungsentlastung von Stiftungsorganen bei, zudem erbringen Stiftungen mit der damit verbundenen Zertifizierung der Kapitalanlage den Nachweis, mit ihrer Anlagestrategie ein ausgewogenes Rendite – Risikoverhältnis  zu verfolgen. Zudem testiert die Zertifizierung die Nachhaltigkeit der Anlage des Grundstockvermögens, aus dessen Erträgen – zusätzlich zu Spenden – der Stiftungszweck erfüllt werden soll. Zustifter ins Grundstockvermögen (Sonderausgabenabzug bis zu 2 Mio. Euro, verh.) erzielen somit einen doppelten Impact: Sie investieren in den Stiftungszweck und gleichzeitig in die zertifizierte ESG Anlage der Stiftung. Im Unterschied zu nicht auf Stiftungen ausgerichtete Prüfverfahren bewertet das Business Judgement Rule Gutachten die Portfoliozusammensetzung und untersucht den Investmentprozess. Zudem kann in Ergänzung zukünftig auch das Immobilienportfolio dieser Überprüfung und Zertifizierung unterzogen werden. Das gibt Stiftungsorganen die nötige Sicherheit für ihre Anlageentscheidung

 

Das Gutachten

Stiftungen können mit Impact Investing selbst in Niedrigzinsphasen gemeinnützige Zwecke wirkungsvoll fördern. Das bedarf aber professioneller Planung und der Auswahl der passenden Instrumente. CAPinside-Experte Patrick Peters mit einer Analyse. Er kommt zu dem Schluss: „Unabhängiges Gutachten hilft Stiftungen auch beim Impact Investing.“

Rendite erzielen, nachhaltig investieren und gleichzeitig Haftungsrisiken minimieren: Stiftungsmanager haben anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Denn die Erträge aus der Vermögensanlage von Stiftungen sind zusammen mit den Spenden dazu bestimmt, den satzungsgemäßen Auftrag, den Stiftungszweck zu erfüllen und das Grundstockvermögen zu erhalten.          

„Um auch in einem Niedrigzinsumfeld die nötigen Erträge zu erzielen, ist ein optimiertes Risiko-Renditeverhältnis nötig. Zudem legen Stifter und Spender vermehrt Wert darauf, dass nur in Unternehmen und Anlagen unter Berücksichtigung von Kriterien aus dem Bereich Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung investiert wird“, sagt Dirk Rathjen, Vorstand des Instituts für Vermögensaufbau (IVA) aus München. Der Hintergrund: Da viele angeblich nachhaltige Anlagen sich als Mogelpackungen erwiesen haben (Greenwashing), bedarf dies einer unabhängigen Begutachtung. Hierdurch kann das Spendenaufkommen nachhaltiger, im besten Fall sogar gesteigert werden und Stiftungen können über den Rahmen des Stiftungszwecks hinaus zum Wohle von Mensch und Wirtschaft beitragen. Wo meist, so die Bewertung vieler Asset-Manager, wir­kungs­ori­en­tier­tes Inves­tie­ren deut­lich über ein Invest­ment mit ESG-Scree­ning hinausgeht, können Stiftungen jetzt beide Ziele in Einheit verwirklichen. 

„Die Zielerreichung erfordert also hinreichende Erträge, gutes Risikomanagement und ein auf Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtetes Portfolio. Das gilt sowohl für die Geldanlage als auch für die Immobilienstrategie. Allerdings wird es für Stiftungsmanager immer schwierig sein, diese Ziele zu erreichen und neben dem Bewusstsein eines Entscheidungsrisikos zusätzlich versteckte Risiken zu erkennen – sei es in einzelnen Wertpapieren, in ungünstigen Kombinationen oder in der Auswahl vermeintlich ESG-konformer Anlagen“, betont Michael Schurr von StiftungsMentor aus München. 

Entsprechend dem neuen Stiftungsrecht ist in dem Zusammenhang die sogenannte Business Judgement Rule zu beachten. Dies ist ein Befreiungsschlag für Stiftungen, die bisher nur in Anleihen investiert hatten. Danach handeln Organmitglieder bei Entscheidungen mit Prognosecharakter nicht pflichtwidrig, wenn sie unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben vernünftigerweise annehmen durften, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung zu handeln. Auch ein Nichthandeln kann eine Pflichtverletzung sein. Zudem müssen die Entscheidungsgrundlagen sowie die vorgenommene Abwägung nachvollziehbar sein und zeitnah dokumentiert werden.

IVA Zertifizierung unterstützt das Fundraising

Um Stiftungen bei der Umsetzung im Spannungsfeld von Rendite, Risiko und Spendenoptimierung zu unterstützen, bieten StiftungsMentor und das Institut für Vermögensaufbau Hilfestellung an: Mit dem Business Judgement Rule-Gutachten erfolgt eine tiefgehende Analyse des Portfolios und bei Bedarf Hinweise zur Optimierung sowie die Zertifizierung durch das Institut für Vermögensaufbau. Dies ist nicht nur im Interesse der Stifter und Spender, sondern verringert nach den Kriterien der Business Judgement Rule auch die Haftungsrisiken der Stiftungsorgane. 

Mit den Zertifikaten dokumentiert die Stiftung gegenüber der Öffentlichkeit, dass sie neben dem förderungswürdigen Zweck (Purpose) mit ihrer Geldanlage sorgfältig, unter Beachtung von Umwelt, Sozialem und verantwortungsvoller Unternehmensführung umgeht. Stifter und Spender können damit zwei Ziele verwirklichen (doppelter Impact: Sie stärken diejenigen Stiftungen, die auf Gemeinnützigkeit UND Nachhaltigkeit setzen. Stiftungsvorstände können sichergehen, dass nach dem Test der Portfolios keine verborgenen Risiken in ihren Geldanlagen lauern und ihr persönliches Haftungsrisiko für Anlageentscheidungen minimiert wird.

Wann ist das Gutachten sinnvoll?

Die gesetzliche Einführung der BJR für Stiftungen bedeutet jedoch nicht, dass diese Expertisen nunmehr Standard sein müssen. Ob und in welchem Umfang ein Gutachten einzuholen ratsam ist, hängt aus unserer Sicht von der sachlichen Notwendigkeit ab, eine fundierte Grundlage für eine haftungsentlastende Dokumentation zu besitzen. Wie kann diese Dokumentation besser erfolgen, als durch eine tiefgehende Analyse des Portfolios sowie anschließender Zertifizierung? 

Fazit

Das Business Judgement Gutachten sichert die Folgen operativer Handlungen von Stiftungsorganen ab und darüber hinaus unterstützen die Zertifikate das Einwerben von Spenden, bzw. die Erschließung neuer Spender- und Zustifter-Generationen.

Kontakt: info@stifungsmentor.de

Die Zertifizierung der Stiftungsdepots erfolgt in Kooperation mit dem Institut für Vermögensaufbau